Die VOB/B für Ihre Kunden
Muss ausgehändigt werden
Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der Auftragnehmer
in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung der VOB/B
verweist. Vielmehr muss er (gegebenenfalls vor Gericht) beweisen
können, dass der Auftraggeber die Inhalte der VOB/B bei Vertragsabschluß
kennt. Das erreicht man am einfachsten, indem man dem Auftraggeber
bei Vertragsabschluss eine VOB/B überreicht. Wir haben deshalb
eine handliche Mini-VOB/B gedruckt, die Sie bei uns beziehen
können.
