Schließen X
Im Zuge der Vorgaben der DATEV und des Konjunkturpaketes haben wir eine Teilautomatik für
die Ermittlung des gültigen Steuersatzes implementiert.
(Zur vergrößerten Ansicht bitte draufklicken)
Wird eine Rechnung z.B. am 15.07.2020 und das Leistungserbringungsdatum auf den 30.06.2020
gesetzt, erhalten Sie einen Hinweis. Sie können dann entweder den bereits gesetzten Steuersatz
beibehalten oder aber auf den alten Regelsteuersatz umstellen.
Handwerkersoftware & Positionen - das starke Duo!
Die Bürokomplettlösung für Handwerksbetriebe inkl. 7.000 Leistungspositionen mit Lohn-, Material- und Maschinenkosten.