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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket verständigt. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor: „Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.“
Was bedeutet das für die Rechnungsstellung?
Sie müssen zwingend dafür sorgen, dass Ihr Rechnungsprogramm zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 den richtigen Mehrwertsteuersatz ausgibt und verbucht. Ihre Rechnungen, das Rechnungsausgangsbuch sowie alle weiteren Finanzdaten müssen den korrektem Mehrwertsteuerausweis inklusiv konformer Steuerschlüssel und Buchungskonten ausweisen, damit Ihre Buchhaltung weiterhin Finanzamt-sicher und GOBD konform bleibt. Handwerksbüro PS ist darauf vorbereitet, abweichende Mehrwertsteuersätze inkl. notwendiger Fibu-Konten zu verwalten.
Information zur Vorgehensweise in kumulierten Prozessen mit Teil- und Abschlagsrechnungen finden Sie hier
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