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Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten und Dienstleister des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Danach folgen auch die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.
Zur Einreichung der Rechnungen stellt der Bund (und dann auch die anderen öffentlichen Auftraggeber) jeweils ein Webportal zur Verfügung.
Über das Webportal können die Rechnungen auf verschiedene Weisen eingereicht werden. Unter anderem steht eine Methode zur Erfassung der Rechnung mittels Eingabeformular zur Verfügung.
So können Sie Ihre Rechnungsdaten direkt eingeben und als elektronische Rechnung einreichen. Die Rechnungseingangsplattform erzeugt die elektronische Rechnung dann für Sie und stellt Ihnen Ihre elektronische Ausgangsrechnung zur Verfügung, damit Sie diese sicher aufbewahren können.
Informationen für Rechnungsteller finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/
Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/tutorials/
Über den folgenden Link können Sie die manuelle Weberfassung aufrufen: https://www.e-rechnung-bund.de/ubertragungskanale/weberfassung/
Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/wp-content/uploads/2023/04/Bedienhilfe-ZRE-Weboberflaeche.pdf
(siehe hier insbesondere Seite 36 und ff. zur Erfassung der Rechnung mittels Eingabeformular)
Aktuell ist es im Rahmen des Programms "Honorarabrechnung leicht gemacht" noch nicht möglich, Rechnungen im Ausgabeformat "X-Rechnung" zu erstellen.
Die Implementierung der X-Rechnung in der "Honorarabrechnung leicht gemacht" wird mit dem Update im November 2024 eingeführt.
In der Zwischenzeit nutzen Sie bitte das Web-Erfassungsformular für die Eingabe Ihrer Daten.
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