FAQ - Honorarabrechnung leicht gemacht

Elektronische Rechnung für öffentliche Auftraggeber (X-Rechnung)

Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten und Dienstleister des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Danach folgen auch die Bundesländer und weitere öffentliche Auftraggeber.

Zur Einreichung der Rechnungen stellt der Bund (und dann auch die anderen öffentlichen Auftraggeber) jeweils ein Webportal zur Verfügung.

Über das Webportal können die Rechnungen auf verschiedene Weisen eingereicht werden. Unter anderem steht eine Methode zur Erfassung der Rechnung mittels Eingabeformular zur Verfügung.
So können Sie Ihre Rechnungsdaten direkt eingeben und als elektronische Rechnung einreichen. Die Rechnungseingangsplattform erzeugt die elektronische Rechnung dann für Sie und stellt Ihnen Ihre elektronische Ausgangsrechnung zur Verfügung, damit Sie diese sicher aufbewahren können.

Informationen für Rechnungsteller finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/

Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/tutorials/

Über den folgenden Link können Sie die manuelle Weberfassung aufrufen: https://www.e-rechnung-bund.de/ubertragungskanale/weberfassung/
Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/wp-content/uploads/2023/04/Bedienhilfe-ZRE-Weboberflaeche.pdf
(siehe hier insbesondere Seite 36 und ff. zur Erfassung der Rechnung mittels Eingabeformular)

Aus dem Programm der „Honorarabrechnung leicht gemacht" können Sie keine Rechnungen im Ausgabeformat „X-Rechnung" erstellen.
Ob und wann dies möglich sein wird, steht zurzeit leider noch nicht fest.
Nutzen Sie deshalb bis auf Weiteres die Web-Erfassung mittels Eingabeformular.

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Honorarabrechnung leicht gemacht

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