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Verbraucherbauvertrag nach BGB 2018: anzuwenden, wenn beim Bau eines neuen Gebäudes oder bei erheblichen Umbaumaßnahmen, wenn der Verbraucher selbst plant.
Verbraucherverträge sind nicht Verträge mit Verbrauchern. Sie haben vielmehr ein spezielleres Anwendungsgebiet. Sie gelten nur dann für ein Bauvorhaben mit einem Verbraucher, wenn es um die Errichtung eines neuen Gebäudes geht. Ein anderer Anwendungsfall sind Umbaumaßnahmen, die umfangreich sind. Dieses Vertragsmuster ist für den Fall gedacht, dass der Verbraucher selbst plant. Ist dagegen der Auftraggeber zwar ein Verbraucher, wird aber der Einbau einer neuen Heizungsanlage vereinbart, ist dieses Formular nicht anzuwenden. Stattdessen gilt der BGB-Bauvertrag.
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