Aktuell: So erlangen Sie das QNG-Siegel mit Ihrer Planung.
Um im Jahr 2035 klimaneutral zu sein, muss schon heute nachhaltig geplant und gebaut werden.
Deshalb wurden zum 01.01.2023 die Bedingungen für die Neubauförderungen verschärft. Sie erhalten die Fördergelder nur noch, wenn Sie das Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude (QNG) bekommen.
Sie müssen nun bereits in der Planung einiges beachten und sich vor allem ständig mit dem neuesten Stand der Technik und den Innovationen aus der Baubranche auseinandersetzen. Nur so bleiben Sie am Puls der Zeit und erreichen die nötigen Kriterien für das Qualitätssiegel.
Nur durch eine übersichtliche und vollständige Dokumentation stellen Sie sicher, alle Möglichkeiten der Neubauförderung voll auszuschöpfen.
Nachhaltigkeitsaspekte in den einzelnen Planungsebenen
Rahmenpläne und Konzepte
Erstellung von Mobilitätskonzepten
Klimasensible Orts- und Stadtplanung
Klimaschutz in der Orts- und Stadtplanung
Suffizienz, Effizienz und Konsistenz in der Planungspraxis
Klimasensibler Umgang mit Regenwasser
Klimasensibler Umgang mit Vegetation
Aspekte und Instrumente der Planung
Aktive Bodenpolitik und Baulandmodelle
Bauordnungs-, Denkmal- und Energierecht: Checklisten zum Bestandsschutz
u.v.m.
Zirkuläre Architektur; inkl. Checklisten zum Neubau
Warum Neubauten nachhaltig sein sollten
Kreislaufgerechte Neubauten erfolgreich planen
Lebenszyklusbetrachtung
Drittverwendungsfähigkeit einplanen
Stellschrauben der Projektentwicklung: Wie baue ich kreislauffähig?
Materialität und Materialkataloge
Gebäudebegrünung
Integrierte Freiraumplanung
Nachhaltigkeitszertifizierungen und Ökobilanzierungen
Lebenszykluskostenberechnungen
u.v.m.
Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubau
Rechtliche Anforderungen
Interessante Einzelfälle
Energetische Anforderungen und technische Kriterien
Projektbeispiele aus verschiedenen Bereichen
Landschafts- und Stadtplanung
Sanierung
Neubau
Checklisten, Vorlagen, Muster
Lizenzbedingungen
Aktualitätsgarantie
Nachhaltiges, kreislaufgerechtes Planen und Bauen
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Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen.
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