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Die VOB/A regelt die Vergabebedingungen von Bauleistungen in Deutschland und ist bei öffentlichen Aufträgen zwingend anzuwenden. Seit dem 1. März 2019 gilt die VOB/A 2019. Die Neuerungen wirken sich deutlich auf die Vergabepraxis aus. Welche Änderungen gibt es im Vergleich zur VOB/A 2016?
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