BGB und VOB für Architekten, Ingenieure und Behörden Aktuelle Praxislösung zum neuen Bauvertragsrecht 2018
Zu allen relevanten Themen von Ausschreibung bis Zuschlag finden Sie wertvolle Praxishinweise. Jetzt auch zum neuen Bauvertragsrecht 2018 – mit allen Änderungen bei Anordnungen, Nachträgen und der Abnahme!
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Aktueller Praxiskommentar nach VOB/A, VOB/B und BGB 2018
Praxislösung zum neuen Bauvertragsrecht 2018
Umfassende Urteilssammlung
Neues Bauvertragsrecht nach BGB 2018: Für Aufträge mit privaten Bauherren gelten völlig neue Regelungen!
Die umfassendste Reform des Bauvertragsrechts tritt am 01.01.2018 in Kraft!
Das neue Bauvertragsrecht ist ab dem 01.01.2018 für alle Neuverträge anzuwenden. Es krempelt Aufträge mit privaten Bauherren komplett um. Es ist für Auftraggeber vorteilhafter ab jetzt auf BGB-Verträge zu setzen.
Das sind die wichtigsten Änderungen des BGB 2018:
...VOB-Regelungen mit privaten Bauherren z.T. nicht mehr gültig!
...Auftraggeber haben ein neues einseitiges Anordnungsrecht!
…Abnahmeregelungen wurden besonders verschärft!
…Auftragnehmer haben auch bei Mängeln Anspruch auf Abschlagszahlungen
Mit der neuen Praxislösung speziell für Architekten und Ingenieure setzen Sie alle Regelungen des neuen Bauvertragsrechts nach BGB 2018 korrekt um. Das Werk enthält wichtige Praxiskommentare zu zentralen Bauthemen nach BGB und VOB.
BGB und VOB für Architekten, Ingenieure und Behörden
Aktuelle Praxislösung zum neuen Bauvertragsrecht 2018 nach BGB und VOB. Mit dieser Arbeitshilfe setzen Sie alle neuen Vorgaben sicher durch und vermeiden damit empfindliche Haftungsrisiken! Sichern Sie sich Ihre Arbeitshilfe auf dem Stand des neuen Bauvertragsrecht 2018 und bestellen Sie noch heute!
Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
NEU: Baurecht2018 berücksichtigt
Rechtssicher nach dem neuen Baurecht 2018: Die neuen Regelungen betreffen vor allem das Anordnungsrecht, Nachträge und die Abnahme. Ab jetzt sind BGB-Verträge sind für Auftraggeber vorteilhafter. Mit allen neuen Regelungen im Blick nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen das neue Recht bietet.
Aktuelles Baurecht nach BGB 2018 und VOB/B: Mit Sofortantworten zum sicheren Bauablauf – von Bauvertrag bis Zahlung. Mit der passenden rechtlichen Antwort behalten Sie als Planer im Baurechtsdschungel immer den Überblick.
Praxisorientiert: Mit sofort umsetzbaren und bewährten Praxistipps von Baurechtsexperten zum neuen Bauvertragsrecht 2018. So wissen Sie, mit welchen wirksamen Maßnahmen, Sie jetzt neue Haftungsfallen sicher umgehen.
Update Informationen:
„VOB für Architekten, Ingenieure und Behörden“ wird laufend aktualisiert. Die Updates sind im Jahrespreis inbegriffen. Mindestlaufzeit für das Abonnement ist ein Jahr. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.
Die Startseite bietet einen schnellen Zugriff auf alle Inhalte. Hier finden Sie wahlweise durch Eingabe eines Suchbegriffs oder über das Themenregister sofort Lösungen für jedes Problem.
Leicht umsetzbare Praxistipps die Ihre rechtliche Position verbessern
Alle Themen werden anschaulich mit Beispielen dargestellt. Hinweise für die Praxis geben Ihnen konkrete Tipps für Situationen, in denen der Planer immer wieder Fehler macht. Hier steht der Planer im Mittelpunkt.
Aktuelle Praxisfälle mit konkreten Handlungsempfehlungen
Aktuell entschiedene Praxisfälle mit leicht verständlichen Handlungsempfehlungen unserer Baurechtsexperten für eine rechtssichere Abwicklung Ihres Bauvorhabens.
Neues Bauvertragsrecht 2018– Praxisempfehlungen speziell für Planer
VOB Teil A
So steuern Sie die Vergabe reibungslos
Wie Sie Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sicher umsetzen
Angebotswertung und Zuschlag
…
BGB 2018 und VOB Teil B
VOB- und BGB-Verträge zu Ihren Gunsten
Reibungslose Ausführung nach VOB und BGB
So beachten Sie alle Ausführungsfristen
Wie Sie Mängelrügen erfolgreich stellen
Abrechnungen VOB-gerecht prüfen
Nachträge erfolgreich abwehren
…
Gesetze und Verordnungen in aktuellen Fassungen
BGB 2018
VOB Teile A und B
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, vierter Teil
Vergabeverordnung
Rechtsprechungsübersicht
Bauvertragsrecht
Vergaberecht
Lizenzbedingungen
Aktualitätsgarantie
BGB und VOB für Architekten, Ingenieure und Behörden
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Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen.
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