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Der VOB-Bauvertrag ohne Abweichung von der VOB erhält die uneingeschränkte Gültigkeit der VOB/B „als Ganzes“. Die einzelnen Regelungen der VOB/B unterliegen nicht der Inhaltskontrolle.
Als Architekt haben Sie nach HOAI, Leistungsphase 7 die Pflicht, Ihren Bauherren über den abzuschließenden Bauvertrag zu beraten. Eine falsche oder unzureichende Beratung des Bauherrn stellt für Sie ein Haftungsrisiko dar. Im Rahmen Ihrer Beratungspflicht ist es eine gute und für Sie einfache Möglichkeit, Ihre Bauherren auf übliche Vertragsmuster hinzuweisen.
Das Vertragsmuster erhält die Gültigkeit der VOB/B „als Ganzes“ uneingeschränkt. Es werden nur die „wirtschaftlichen“ Eckdaten festgelegt. Die in der VOB/B enthaltene Rechtsordnung wird nicht zugunsten des Verwenders des Vertrags geändert. Damit gilt die Privilegierung der VOB/B.
Sie können den VOB Bauvertrag hier gleich als Download herunterladen und den Mustervertrag sofort benutzen.
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