VOB/C 2023 in Kraft! Mit dem Schnellüberblick über die Änderungen wenden Sie die aktuelle VOB sicher an!
Die Regeln der VOB 2023 Teil C wurden überarbeitet. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Ausschreibung und Abrechnung von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie auf die technischen Gewerke.
Die für Ihre Arbeit wichtigsten Neuerungen:
Diese drei ATV wurden komplett NEU aufgenommen:
ATV DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
ATV DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden
ATV DIN 18328 Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
ATV DIN 18353 Estricharbeiten: Die Mindestfestigkeitsklasse für Estriche wurde mit der Novelle erhöht! Zudem gibt es etliche Neuerungen bei den Besonderen und Nebenleistungen.
ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten: Ganz neu aufgenommen wurden Festigkeitsklassen nach DIN EN 338 bei maschineller Sortierung von Dachlatten. Generell gibt es bei der Ausführung zahlreiche Neuerungen zu beachten!
ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten: In der Norm wurden die Abrechnungsregeln völlig neugestaltet. Auch in Sachen Oberflächenschutz haben sich bei der Ausführung einige Änderungen ergeben.
ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten: Die Norm wurde komplett überarbeitet. Bei den Abrechnungsregeln ist nichts mehr, wie es war. So wird ab sofort nicht mehr getrennt nach Schutzgerüsten, Überbrückungen, Gerüstbekleidungen und Gerüsttreppen von Treppentürmen abgerechnet.
Alle geänderten Normen müssen Sie als Stand der Technik jetzt beachten. Nur so stellen Sie LVs ohne Lücken und ohne Nachträge. Und nur so prüfen Sie Rechnungen zuverlässig.
Mit dieser aktuellen Online-Lösung setzen Sie die Neuregelungen der VOB/C 2023 sicher um!
Profitieren Sie mit dem Praxiskommentar zur VOB von folgenden Vorteilen:
Alle Änderungen der VOB/C 2023 bei Ausschreibung, Vergütung und Mengenermittlung beachten: Schnellüberblick über alle neuen Anforderungen an Abrechnung und Ausschreibung
LVs ohne Lücken und Widersprüche auf aktuellem Stand durch Checklisten und detaillierte Hinweise zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Die Regeln der VOB Teil C haben direkte Auswirkungen auf die Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung von Rohbau-, Tiefbau- und Ausbauleistungen sowie auf sämtliche technische Gewerke. In der praktischen Modulübersicht der Online-Version des Praxiskommentars VOB/C haben Sie jede ATV sofort im Blick – auch unterwegs!
Schnellüberblick über alle ATV-Kommentare
Mit einem Klick auf die gewünschte ATV bekommen Sie schnell einen Überblick über alle Leistungsphasen. Planen und führen Sie alle Arbeitsschritte rechtskonform aus – nur wenige Klicks geben einen schnellen und detaillierten Überblick!
Praxisnahe Erläuterungen zu Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung
Dank zahlreicher Abbildungen, Tabellen, Detailzeichnungen sowie Fallbeispielen aus der Praxis gelingt Ihr Bauvorhaben ganz einfach, unkompliziert und vor allem VOB/C-konform! Nutzen Sie die sofort einsetzbaren Informationen zu Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung für alle Gewerke.
Aus der Praxis – für die Praxis
Fehler in Ausschreibungen sind leider keine Seltenheit. Seien Sie deshalb konkret beim Leistungsverzeichnis! Im Online-Modul Ihres Praxiskommentars VOB/C finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis. So vermeiden Sie teure Nachtragskosten!
Hilfreiche Tipps und Hinweise
Neben ausführlichen ATV-Kommentaren liefert Ihnen die Online-Version auch hilfreiche Tipps und Hinweise, die Sie sofort in Ihrer alltäglichen Arbeit anwenden können. Dazu gehören unter anderem Informationen zu Vergabeunterlagen, Beispiele für falsche und für zulässige Vorbemerkungen sowie Regeln für die VOB-gerechte Leistungsbeschreibung.
ATV DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen NEU
ATV DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden NEU
ATV DIN 18328 Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen NEU
Schnellübersicht über alle Änderungen der VOB/C 2023:
Allgemeine Regelungen nach VOB/C 2023 NEU
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Erd- und Tiefbau nach VOB/C 2023 NEU
ATV DIN 18301 Bohrarbeiten
ATV DIN 18302 Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen
ATV DN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
Rohbau/Tragwerk nach VOB/C 2023 NEU
ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ausbau nach VOB/C 2023 NEU
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
ATV DIN 18353 Estricharbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
Haustechnik nach VOB/C 2023 NEU
ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Ausführliche Praxiskommentare (Auszug):
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
ATV DIN 18308 Drän- und Versickerarbeiten
ATV DIN 18309 Einpressarbeiten
ATV DIN 18330 Mauerarbeiten
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
ATV DIN 18338 Dachdeckungs- u. Dachabdichtung
ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
ATV DIN 18351 Fassadenarbeiten
ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
ATV DIN 18356 Parkettarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
ATV DIN 18366 Tapezierarbeiten
ATV DIN 18367 Holzpflasterarbeiten
ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
ATV DIN 18380 Heizanlagen u.v.m.
Lizenzbedingungen
Aktualitätsgarantie
VOB/C Praxiskommentar
Sie bestellen ohne Risiko und prüfen 14 Tage in Ruhe, ob Ihnen Ihre neue WEKA-Lösung zusagt. Sollte das Produkt nicht Ihrem Bedarf entsprechen, bestellen Sie es einfach innerhalb der Testzeit ab. Wenn Sie überzeugt sind, können Sie nach Bezahlung der Rechnung Ihr Produkt ein Jahr lang nutzen, wobei alle Updates bereits im Preis Ihrer Jahreslizenz inbegriffen sind.
Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen.