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Selbstverständlich kann Handwerksbüro Live in Rechnungen den Lohnanteil ausweisen. Auf Wunsch können Sie zusätzlich beliebige Textbausteine am Abschluss der Rechnung einfügen, z.B. für einen ausführlichen Hinweis auf § 35a.

Dazu sind 2 Arbeitsschritte nötig.

2) Zusatztext als Textbaustein anlegen, und dann unter die Rechnung bei "Anmerkungen" einfügen:

Verwenden Sie z.B. diesen Text als Textbaustein:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nach §35a Abs. 2 EStG Handwerkerleistung als Aufwendung für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in Privathaushalten steuerlich geltend machen können. Ihr möglicher Steuerbonus nach § 35a EStG auf diese Rechnung beträgt 20% des Lohnanteils, jedoch maximal 1.200 Euro.
Textbausteine anlegen:
Eine genaue Anleitung wie Sie Textbausteine anlegen finden Sie hier: FAQ - Textbausteine in Handwerksbüro Live
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Zum Ausweis der Lohnkosten aus den Positionen:
Beispiel 1) Lohnanteil ist in Stücklisten "LOHN" ausgewiesen
Enthalten die Positionen im Angebot/Auftrag den Lohn korrekt in der Stückliste als "Lohn" ausgewiesen, erkennt die Software automatisch den Lohnanteil und kann diesen als "enthaltene Lohnkosten" im Rechnungsbeleg ausweisen.
Klicken Sie dazu im Rechnungsdialog vor dem Druck im Bereich "Optionen" die Checkbox "Lohnkosten ausweisen" an. Dann müssen Sie nichts weiter anpassen, der Wert im Feld "Anteil Lohnkosten in Prozent" wird korrekt aus den Stücklisten-Lohnanteilen ermittelt und erscheint im Rechnungsbeleg als Summe (im Beispiel: 25% > 50 Euro zzgl. Umsatzsteuer).

In der Rechnung erscheint es dann folgendermaßen:

Beispiel 2: Lohnanteil als Position erfasst / nicht als Stückliste
Haben Sie Lohnanteile nicht als Stücklisten, sondern als normale Positionen erfasst, kann die Software den Lohnanateil NICHT automatischen erkennen. In den Rechnungsoptionen erscheint bei "Anteil Lohnkosten in %" der Vorschlagswert 0% und Sie können diesen manuell anpassen (Eingabe 25%), um im Rechnungsbeleg den gewünschten Lohnanteil 50 Euro zzgl. Umsatzsteuer auszuweisen.

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