FAQ - Handwerksbüro Live

Rechnung nach §13b Umsatzsteuergesetz / Umkehr Steuerschuldnerschaft

Der § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) regelt die sogenannte Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) für Auftraggeber die selbst Bauleistungen erbringen.  Nicht der Handwerker (Leistungserbringer), sondern der Kunde (Leistungsempfänger) muss die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen.

In Handwerksbüro Live können Sie solche Rechnungen ohne Umsatzsteuer und Hinweis auf 13b (UStG) mit einem Klick erstellen: 

 

Der entsprechende Text erscheint automatisch auf der Rechnung.

Hinweis: Der Kunde muss als Typ Firma angelegt sein und die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss gepflegt sein.

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