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Bei Jahrespreisen gilt der günstigere Preis nur für das erste Jahr, nicht für Folgejahre.
Wenn Sie noch offene Rechnungen oder laufende Projekte in Handwerksbüro PS haben, sollten Sie diese dort fertig bearbeiten und abschließen. Bereits erstellte Dokumente und Projektunterlagen lassen sich nicht vollständig nach Handwerksbüro Live übertragen – übernommen werden nur aktuelle Stammdaten wie Kunden, Artikel und Leistungen. Ihre bisherigen Dokumente bleiben in PS erhalten und können dort jederzeit eingesehen oder ausgedruckt werden.
Empfohlene Vorgehensweise:
Laufende Projekte und offene Rechnungen in Handwerksbüro PS abschließen.
Kunden-, Artikel- und Leistungsstammdaten aus PS exportieren.
Stammdaten in Handwerksbüro Live importieren.
Neue Vorgänge (Angebote, Aufträge, Rechnungen) nur noch in Handwerksbüro Live anlegen.
Handwerksbüro PS bei Bedarf parallel nutzen, um alte Vorgänge einzusehen oder bestehende Projekte abzuschließen.
Vorteile dieser Methode:
Keine Unterbrechung im laufenden Betrieb
Saubere Trennung zwischen alten und neuen Vorgängen
Sichere Ablage abgeschlossener Projekte
Reibungsloser, branchenüblicher Übergang auf Handwerksbüro Live
Angebote oder Auftragsbestätigung aus PS weiterbearbeiten in Handwerksbüro Live
Angebote können als GAEB-Datei aus Handwerksbüro PS exportiert werden und dann auch wieder in Handwerksbüro Live als GAEB-Angebot importiert werden. So können Sie bereits kalkulierte Projekte in Handwerksbüro Live weiterbearbeiten.
Achtung: da es sich um ANGEBOTE oder AUFTRÄGE handelt sind bereits gestellte Rechnungen darin NICHT berücksichtigt.
Exportieren Sie ein in Handwerksbüro PS erstelltes Angebot inkl. Preisanteilen z.B. im Format D86
und importieren Sie in Handwerk Live als Angebot:
Dieses Angebot können Sie nun einem Kunden zuordnen, und als Basis für Ihre weitere Rechnungsstellung verwenden.
Rechnung stellen: bereits gestellte Rechnungen als Abzug berücksichtigen
Haben Sie bereits in Handwerksbüro PS Teil-/Abschlagsrechnungen erstellt, können Sie diese Beträge in Handwerksbüro Live bei der nächsten Teil- oder Schlussrechnung abziehen: Fügen Sie im Bereich Abzüge/Aufschläge einen Posten hinzu und tragen Sie den Betrag als negativen Wert ein:
Prüfen Sie allerdings zunächst intern bzw. mit Ihrem Steuerberater, ob dies so bei Ihnen umsetzbar ist!
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