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Sie können Zahlungen entweder direkt in der zugehörigen Rechnung oder Eingangsrechnung erfassen oder über die Zahlungsübersicht neu anlegen.
Öffnen Sie die betreffende Rechnung oder Eingangsrechnung, für die eine Zahlung eingegangen ist.
Navigieren Sie zum Bereich „Zahlungen“.
Mit Klick auf den Plus-Aktionsknopf können Sie eine neue Zahlung hinzufügen.
Die Felder für Kunden, Betrag und passende Rechnung sind bereits vorausgefüllt. Passen Sie bei Teilzahlungen den Betrag an.
Zusätzlich können Sie ein Projekt auswählen und die Zahlungsart festlegen.
Alternativ: In der Zahlungsübersicht (linkes Menü unter „Zahlungen“) können Sie Zahlungen unabhängig von Rechnungen erfassen.
Hinweis: Zahlungen werden sofort mit den Verbindlichkeiten verrechnet, sobald sie angelegt sind.
Mit Zahlläufen können Sie mehrere Eingangsrechnungen gesammelt bezahlen und ein SEPA-Mandat erstellen.
Erstellen Sie über den Plus-Aktionsknopf einen neuen Zahllauf.
Fügen Sie über den erneut erscheinenden Plus-Aktionsknopf alle relevanten Eingangsrechnungen hinzu.
Wählen Sie die Rechnungen aus und klicken Sie auf „zum Zahllauf hinzufügen“.
Mit dem gelben Aktionsknopf erstellen Sie ein SEPA-Mandat für alle im Zahllauf enthaltenen Rechnungen.
Mit den danebenliegenden roten oder Mülltonnen-Aktionsknöpfen können Sie Eingangsrechnungen oder den gesamten Zahllauf löschen.
Ist eine Rechnung überfällig, können Sie direkt daraus Mahnungen anlegen.
Öffnen Sie die überfällige Rechnung.
Wechseln Sie zum Unterpunkt „Mahnungen“.
Über den grünen Plus-Aktionsknopf erstellen Sie eine neue Mahnung.
Wählen Sie neben dem Aktionsknopf eine passende Mahnungsvorlage aus.
Mahnvorlagen erleichtern das Mahnwesen erheblich, da sie automatisch auf Kunden- und Rechnungsinformationen angepasst werden und sich auf verschiedene Mahnstufen beziehen.
Mahnungsvorlagen finden Sie im Menü unter Rechnungen → Mahnungsvorlagen.
Hier können Sie bestehende Vorlagen einsehen oder mit dem Plus-Aktionsknopf neue anlegen.
Benennen Sie die Vorlagen am besten nach der Mahnstufe (z.B. „1. Mahnung“, „2. Mahnung“).
Sie können in den Vorlagen zwei Mahngebühren sowie einen Zinssatz festlegen, die als feste Euro-Beträge zur Rechnungssumme hinzugerechnet werden.
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