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Bei Jahrespreisen gilt der günstigere Preis nur für das erste Jahr, nicht für Folgejahre.
Um den Lohnanteil für die Steuer der Kunden auszuweisen klicken Sie in der Rechnung auf die rechte Maustaste und auf Textbaustein einfügen / Endtext Rechnung §35a Abs. 2 EstG.
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