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Die anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung sind gem. HOAI 2013 und 2009 auf die Fassung der DIN 276 von Dez. 2008 festgelegt und müssen hiernach berechnet werden.
Die neue Din 276 2018.12 ist für die Honorarermittlung somit nicht maßgeblich und wird deshalb auch nicht im HOAI Programm integriert werden.
Die neue DIN 276 2018.12 ist für die jeweilige Kostenermittlung im Rahmen der Grundleistung (Kostenschätzung Kostenberechnung, Kostenfeststellung usw. ) dann normalerweise anzuwenden, wobei das auch vertragsabhängig ist. Eine Kostenermittlung muss nicht zwangsläufig nach DIN 276 erfolgen und nicht zwangsläufig nach der neuesten Fassung, je nach Vereinbarung der Parteien.
Für die Honorarermittlung nach der HOAI 2013 und 2009 bleibt die Fassung von Dez. 2008 weiterhin maßgebend.
Für die HOAI 1996/2002 gilt weiterhin die DIN 276 i.d.F. von April 1981 – sofern Projekte aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der HOAI 2009 abgerechnet werden (ein eher noch seltener Fall.)
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