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Jetzt noch günstigere Preise sichern – nur bis zum 31. Dezember 2025!
Bei Jahrespreisen gilt der günstigere Preis nur für das erste Jahr, nicht für Folgejahre.
In der Honorarabrechnung leicht gemacht sind die folgenden Leistungsbilder nach der aktuellen HOAI integriert:
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Honorarleistungen, die in der HOAI nicht verbindlich geregelt sind, über den Honoraransatz „Freie Leistungen“ zu ermitteln und abzurechnen.
Die schnelle und einfache Art Honoraransprüche nach HOAI, freie Leistungen und Zeithonorare zu ermitteln, eindeutig zu vereinbaren und prüffähig abzurechnen.