Schließen X
Besuchen Sie uns auf der digitalBAU vom 24. bis 26. März 2026 in Köln: Halle 8, Stand 411
Jetzt Termin sichern – und kostenloses Messe-Ticket erhalten!
In der Honorarabrechnung leicht gemacht sind die folgenden Leistungsbilder nach der aktuellen HOAI integriert:
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Honorarleistungen, die in der HOAI nicht verbindlich geregelt sind, über den Honoraransatz „Freie Leistungen“ zu ermitteln und abzurechnen.
Die schnelle und einfache Art Honoraransprüche nach HOAI, freie Leistungen und Zeithonorare zu ermitteln, eindeutig zu vereinbaren und prüffähig abzurechnen.