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Bei Jahrespreisen gilt der günstigere Preis nur für das erste Jahr, nicht für Folgejahre.
Der Bundesrat hat am 6.11.2020 der von der Bundesregierung vorgelegten HOAI-Änderungsverordnung zugestimmt.
Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Wir arbeiten mit Hochdruck am neuen Update der „Honorarabrechnung leicht gemacht“ mit Stand Januar 2021.
Es werden im Update die neuen Anforderungen der HOAI 2021 einschließlich neuer Vertragsmuster für Sie umgesetzt – so sind Sie auf der sicheren Seite!
Das neue Update erhalten alle Kunden mit aktiven Abo im Januar 2021 zugeschickt.
Die schnelle und einfache Art Honoraransprüche nach HOAI, freie Leistungen und Zeithonorare zu ermitteln, eindeutig zu vereinbaren und prüffähig abzurechnen.