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Im neuen Formblatt 221/222 muss im Bereich <Zuschläge> die bisherige Zeile Wagnis & Gewinn in drei zusätzliche Zeilen Gewinn, leistungsbezogenes Wagnis und betriebsbezogenes Wagnis aufgliedert werden. Ihre neue Software-Version befüllt die neuen aufgegliederten Zeilen automatisch nach den Vorgaben aus dem „Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen“ Dok. 510 VHB
Diese Aufteilung wird ohne Nachweispflicht akzeptiert. Wollen Sie eine andere Aufteilung, können Sie dies im Bereich <Bearbeiten> über den Punkt <Aufteilung Wagnis & Gewinn> ändern. Nun ist gerichtlich abgesichert, dass auch eine andere Aufteilung möglich ist, z.B. leistungsbezogenes Wagnis 20% und betriebliche W&G 80%. Diese Aufteilung bringt Ihnen Vorteile bei Mindermengen und Kündigungen, denn damit verbleiben Ihnen 80% vom betrieblichen W&G und nur 20% vom leistungsabhängigen Wagnis sind abzugsfähig! Der dann erforderliche Nachweis wird automatisch in der Urkalkulation (Dokumentation der aufgegliederten Einheitspreise) mitausgedruckt.
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